Durch das Bundesamt für Umwelt (BAFU) und durch das Amt für Umweltschutz Basel Land (AUE BL) wurden neue Richtlinien zur Entleerung von Strassenschächten verfasst. Die Richtlinien besagen, dass bei der Entleerung von Strassenschächten kein belastetes Rückspülwasser in die Schächte abgelassen werden darf. Das bedeutet, dass die Schlammsammler durch amtlich bewilligte Saugrecyclingfahrzeuge entleert werden müssen. Die Rohrputz-Loriol AG hat als innovatives Unternehmen bereits vor vielen Jahren mit der Entwicklung eines eigenen Saugrecyclingfahrzeugs begonnen. Dieses den Anforderungen der Schweizer Gesetzgebung entsprechende Fahrzeug kann die Schlämme vor Ort entwässern, das Wasser rückführen und den somit volumenreduzierten Schlamm umweltgerecht und gesetzeskonform entsorgen. Die Rohrputz-Loriol AG ist aktuell mit mehreren Spezialfahrzeugen im Bereich der Kanalreinigung und der Entleerung von Strassenschächten im Dienste von Kantonen und Gemeinden im Einsatz.